Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Fahrerlaubnisrecht
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, in Unternehmen oder im Alltag können erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst die Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen Bereichen, wobei der Straßenverkehr als einer der am stärksten regulierten Lebensbereiche gilt.
Der Bußgeldkatalog unterliegt einer fortlaufenden Verschärfung, und häufig sind Sanktionen mit führerscheinrechtlichen Maßnahmen verbunden. Während Geldbußen zwar unangenehm, aber meist noch hinnehmbar sind, können Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis erhebliche Einschnitte in den persönlichen Lebensbereich bedeuten. Ein mehrmonatiges Fahrverbot kann sogar zum Verlust des Arbeitsplatzes führen und somit existenzielle Folgen haben.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht deckt eine Vielzahl unterschiedlicher Verstöße ab – unabhängig davon, ob diese von Privatpersonen oder Unternehmen begangen werden.
Nicht nur klassische Delikte wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- oder Handyverstöße fallen darunter, sondern auch zahlreiche weitere Verstöße werden erfasst.
Im Bereich des gewerblichen Straßenverkehrs, insbesondere bei Transport- und Logistikunternehmen, können Ordnungswidrigkeiten wie Lenkzeitverstöße, Überladung, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Mängel bei der Ladungssicherung erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach Erhalt eines Anhörungsbogens empfiehlt es sich, rechtzeitig eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen – idealerweise noch vor dessen Rücksendung.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist als Nebenstrafrecht eng mit dem Strafrecht verbunden.
Eine frühzeitige und umfassende Beratung im Bereich der strafrechtlichen Nebengebiete ist empfehlenswert, da unüberlegte Äußerungen Auswirkungen auf mögliche verwaltungsrechtliche Fahrerlaubnisverfahren haben können oder dazu führen können, dass ein Bußgeldverfahren in ein Strafverfahren übergeht. Dies sollte vermieden werden.
Eine präventive Beratung im Fahrerlaubnisrecht kann zudem davor schützen, beispielsweise durch ein volles Punktekonto in Flensburg überraschend mit einem Fahrerlaubnisentzug konfrontiert zu werden.